Das Beste von Haase – 50 Jahre Kompetenz in GFK

Zertifizierter Fachbetrieb

Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 AwSV.
Fachbetriebe nach WHG sind jene Betriebe, die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie das fachkundige Personal verfügen, um Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mindestens entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik einbauen, aufstellen, instand halten, instand setzen und reinigen zu können.

Wir sind berechtigt ist, das Gütezeichen einer baurechtlichen anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen
. Das Gütezeichen wird nach eingehender Überprüfung des Unternehmens verliehen. Die Überprüfung ist mindestens alle zwei Jahre zu wiederholen.

Dank unserer Zertifizierung können wir Ihnen den fachgerechten Umgang mit wassergefährdeten Stoffen garantieren. Denn Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Damit verbunden ist für uns auch sauberes Arbeiten und das Versprechen, die Baustelle sauber zu verlassen.

Was Besitzer von Ölanlagen ab 1. August 2017 wissen müssen

Der Betreiber ist für seine Tankanlage verantwortlich. Er muss regelmäßig schauen, ob die Anlage in Ordnung ist. Sollte die Anlage wiederkehrend prüfpflichtig sein, ist er dafür verantwortlich, rechtzeitig einen Sachverständigen zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Festgestellte Mängel sind durch einen Fachbetrieb zu beheben.

Die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl EL werden in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Diese Verordnung ist seit dem 1. August 2017 bundesweit gültig. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von folgenden Eigenschaften der Anlage ab:

*Lagervolumen/Größe des Heizöltanks

*Standort der Anlage (etwa oberirdisch/unterirdisch oder innerhalb/außerhalb von Schutzgebieten)

Alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen sowie umfassende technische Inspektionen der Öllageranlage sind ausschließ- lich von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV § 62 durchzuführen. Somit sind kompetente Beratung und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten für einen ordnungsgemäßen Zustand der Heizölverbraucheranlage gewährleistet. Hinweis: Unter anderem ist z.B. das Antiheberventil, soweit erforderlich, alle 5 Jahre zu prüfen. Mit der neuen TRwS 791 Teil 2 gehen auch neue Anforderungen an Ölleitungen, Leckagegeräte, Grenzwertgeber etc. einher.